Donnerstag, 9. Januar 2025

Die neue Winterpflicht ab 2025: Was Hausbesitzer und Mieter wissen müssen

HMS.FM Hausmeisterservice
Winterpflicht ab 2025: Was Hausbesitzer und Mieter wissen müssen

Der Winter hat in Deutschland Einzug gehalten, und mit ihm kehren Schnee und Eis zurück, die Gehwege und Zuwege gefährlich machen können. Hausbesitzer stehen in der Verantwortung, ihre Immobilie sicher und zugänglich zu halten. Ab 2025 gelten strengere Regeln zur Winterpflicht, die Eigentümer dazu verpflichten, Gehwege zu räumen und Schnee und Eis zu beseitigen.

Was bedeutet die Winterpflicht?

Die Winterpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, die sicherstellen soll, dass Zuwege, Gehwege und andere öffentliche Bereiche vor der eigenen Immobilie von Schnee und Eis befreit werden. Die Streupflicht gehört ebenfalls dazu: Neben dem Räumen muss gestreut werden, um Unfälle zu vermeiden. Diese Pflicht betrifft sowohl Hausbesitzer im Winter als auch Mieter, wenn dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist.

Bußgeld bei Missachtung
Wer die Räumpflicht für Gehwege ignoriert, riskiert hohe Strafen. Bußgelder für die Winterpflicht können empfindlich ausfallen, insbesondere wenn es zu Unfällen kommt. Wer beispielsweise die Wege nicht räumt und jemand ausrutscht, kann für Verletzungen haftbar gemacht werden. Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung für den Winter könnten diese Kosten schnell ins Unermessliche steigen. Ein Versäumnis beim Schnee räumen führt nicht nur zu rechtlichen Problemen, sondern auch zu Schadensersatzforderungen.

Ihre Optionen: Räumen oder delegieren

Hausbesitzer haben mehrere Möglichkeiten, ihre Winterdienst-Pflichten zu erfüllen. Sie können die Arbeiten selbst übernehmen, einen professionellen Winterservice beauftragen oder diese Aufgaben an Mieter übertragen. Viele entscheiden sich für einen Winterdienst beauftragen, da dies nicht nur Zeit spart, sondern auch eine rechtssichere Lösung bietet. Professionelle Anbieter wie HMS.FM Winterservice kümmern sich zuverlässig um das Schneeräumen, Streuen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Was ist beim Winterdienst gesetzlich geregelt?

Laut Gesetz müssen Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Die Räumzeiten sind klar definiert: Werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Sonntagen ab 9:00 Uhr. Eigentümer, die ihrer Räumpflicht für Gehwege nicht nachkommen, riskieren, dass Unfälle schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Ein professioneller Winterdienst stellt sicher, dass diese Anforderungen lückenlos eingehalten werden.

Vorteile eines professionellen Winterdienstes

Ein Winterservice bietet Sicherheit und Komfort. Besonders in Regionen mit starkem Schneefall ist es sinnvoll, auf Experten zurückzugreifen, die sich um alles kümmern. HMS.FM Winterservice bietet individuelle Lösungen für Hausbesitzer im Winter, Vermieter und Gewerbetreibende. Von der Schneeräumung bis zum Streuen übernehmen wir alle Aufgaben, die mit der Winterpflicht verbunden sind.

Sicherzustellen, dass Gehwege geräumt und gestreut sind, ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Beitrag zur Sicherheit aller. Kontaktieren Sie HMS.FM  unverbindlich und erfahren Sie mehr über unsere zuverlässigen Leistungen. Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite!


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