Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer: wichtige Informationen
Der Kauf einer Wohnung ist für viele ein großer Schritt in Richtung Wohntraum. Doch Wohnungseigentum bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Verpflichtungen mit sich.
Als Teil einer Eigentümergemeinschaft müssen Rechte und Pflichten klar verstanden werden, um Konflikte zu vermeiden und den Wert der Immobilie zu erhalten.
In diesem Artikel klären wir die häufigsten Irrtümer rund um Gemeinschafts- und Sondereigentum, Hausgeld und die Rolle der Hausverwaltung.
1. Irrtum: „In meiner Wohnung kann ich machen, was ich will“
Wohnungseigentum bedeutet, dass Ihnen die Innenräume der Wohnung, das sogenannte Sondereigentum, gehören. Sie können Wände streichen, Böden verlegen oder die Einrichtung nach Belieben gestalten. Doch sobald es um Gemeinschaftseigentum geht – wie die Außenfenster, tragende Wände oder Balkone – sind Sie an die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft gebunden. Änderungen am Gemeinschaftseigentum, wie der Austausch der Haustür oder das Streichen der Fensterrahmen, erfordern eine Zustimmung in der Eigentümerversammlung.
2. Irrtum: „Ich kann meine Wohnung an jeden vermieten“
Grundsätzlich haben Wohnungseigentümer das Recht, ihr Sondereigentum zu vermieten. Doch die Teilungserklärung kann Einschränkungen vorsehen, etwa zur Vermeidung von Ferienvermietungen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 112/18) dürfen solche Einschränkungen nur einstimmig von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Prüfen Sie vor dem Kauf einer Wohnung unbedingt die Teilungserklärung, um spätere Konflikte zu vermeiden.
3. Irrtum: „Mit dem Kaufpreis sind alle Kosten abgedeckt“
Der Kaufpreis ist nur der Anfang. Eigentümer müssen sich auch um das Hausgeld kümmern, das monatlich an die Eigentümergemeinschaft gezahlt wird. Dieses umfasst nicht nur Betriebskosten, sondern auch die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten. Besonders wichtig: Hausgeld ist nicht mit Mietnebenkosten gleichzusetzen, denn nicht alle Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Die Beschlusssammlung gibt Ihnen Einblick in geplante Sanierungen oder Sonderumlagen, die ebenfalls zusätzliche Ausgaben bedeuten können.
4. Irrtum: „Die Hausverwaltung kümmert sich um alles“
Die Hausverwaltung spielt eine zentrale Rolle im Wohnungseigentumsgesetz, ist jedoch auf die Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern angewiesen. Eigentümer müssen Beschlüsse zur Instandhaltung fassen, Jahresabrechnungen prüfen und Verträge mit der Hausverwaltung aushandeln. Diese Pflichten sind entscheidend, um das Gemeinschaftseigentum in Schuss zu halten und den Wert der Immobilie zu sichern.
5. Irrtum: „Hausgeld zahlt man nur bei Nutzung der Wohnung“
Das Landgericht Berlin (Az. 55 S 81/17) hat entschieden, dass Hausgeld auch dann gezahlt werden muss, wenn die Wohnung vorübergehend nicht nutzbar ist. Dies sollten Käufer bei der Planung der Finanzierung berücksichtigen. Selbst leerstehende Wohnungen verursachen laufende Kosten, die nicht umgangen werden können.
Die Rolle der Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das Herzstück der Eigentümergemeinschaft. Hier werden wichtige Entscheidungen getroffen, die das Gemeinschafts- und Sondereigentum betreffen. Ob es um Sanierungen, die Nutzung von Rücklagen oder den Wechsel der Hausverwaltung geht – alle Eigentümer haben eine Stimme. Eine gute Vorbereitung und aktives Mitwirken sind unverzichtbar, um im Sinne aller Eigentümer zu handeln.
Fazit: Eigentum verpflichtet
Der Kauf einer Wohnung ist mehr als nur der Erwerb von Wohnraum – es ist eine Verpflichtung zur aktiven Teilnahme an der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer sollten bereits vor dem Kauf genau geprüft werden. Nutzen Sie die Jahresabrechnungen, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlusssammlung, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Denn nur so können Sie Konflikte vermeiden und den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern.
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