Dienstag, 31. Dezember 2024

Die 5 häufigsten Irrtümer von Wohnungseigentümern – Was Sie wissen sollten

HMS.FM Hausmeisterservice
Die 5 häufigsten Irrtümer von Wohnungseigentümern

Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer: wichtige Informationen

Der Kauf einer Wohnung ist für viele ein großer Schritt in Richtung Wohntraum. Doch Wohnungseigentum bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Verpflichtungen mit sich. 

Als Teil einer Eigentümergemeinschaft müssen Rechte und Pflichten klar verstanden werden, um Konflikte zu vermeiden und den Wert der Immobilie zu erhalten. 

In diesem Artikel klären wir die häufigsten Irrtümer rund um Gemeinschafts- und Sondereigentum, Hausgeld und die Rolle der Hausverwaltung.


1. Irrtum: „In meiner Wohnung kann ich machen, was ich will“

Wohnungseigentum bedeutet, dass Ihnen die Innenräume der Wohnung, das sogenannte Sondereigentum, gehören. Sie können Wände streichen, Böden verlegen oder die Einrichtung nach Belieben gestalten. Doch sobald es um Gemeinschaftseigentum geht – wie die Außenfenster, tragende Wände oder Balkone – sind Sie an die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft gebunden. Änderungen am Gemeinschaftseigentum, wie der Austausch der Haustür oder das Streichen der Fensterrahmen, erfordern eine Zustimmung in der Eigentümerversammlung.


2. Irrtum: „Ich kann meine Wohnung an jeden vermieten“

Grundsätzlich haben Wohnungseigentümer das Recht, ihr Sondereigentum zu vermieten. Doch die Teilungserklärung kann Einschränkungen vorsehen, etwa zur Vermeidung von Ferienvermietungen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 112/18) dürfen solche Einschränkungen nur einstimmig von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Prüfen Sie vor dem Kauf einer Wohnung unbedingt die Teilungserklärung, um spätere Konflikte zu vermeiden.


3. Irrtum: „Mit dem Kaufpreis sind alle Kosten abgedeckt“

Der Kaufpreis ist nur der Anfang. Eigentümer müssen sich auch um das Hausgeld kümmern, das monatlich an die Eigentümergemeinschaft gezahlt wird. Dieses umfasst nicht nur Betriebskosten, sondern auch die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten. Besonders wichtig: Hausgeld ist nicht mit Mietnebenkosten gleichzusetzen, denn nicht alle Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Die Beschlusssammlung gibt Ihnen Einblick in geplante Sanierungen oder Sonderumlagen, die ebenfalls zusätzliche Ausgaben bedeuten können.


4. Irrtum: „Die Hausverwaltung kümmert sich um alles“

Die Hausverwaltung spielt eine zentrale Rolle im Wohnungseigentumsgesetz, ist jedoch auf die Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern angewiesen. Eigentümer müssen Beschlüsse zur Instandhaltung fassen, Jahresabrechnungen prüfen und Verträge mit der Hausverwaltung aushandeln. Diese Pflichten sind entscheidend, um das Gemeinschaftseigentum in Schuss zu halten und den Wert der Immobilie zu sichern.


5. Irrtum: „Hausgeld zahlt man nur bei Nutzung der Wohnung“

Das Landgericht Berlin (Az. 55 S 81/17) hat entschieden, dass Hausgeld auch dann gezahlt werden muss, wenn die Wohnung vorübergehend nicht nutzbar ist. Dies sollten Käufer bei der Planung der Finanzierung berücksichtigen. Selbst leerstehende Wohnungen verursachen laufende Kosten, die nicht umgangen werden können.


Die Rolle der Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das Herzstück der Eigentümergemeinschaft. Hier werden wichtige Entscheidungen getroffen, die das Gemeinschafts- und Sondereigentum betreffen. Ob es um Sanierungen, die Nutzung von Rücklagen oder den Wechsel der Hausverwaltung geht – alle Eigentümer haben eine Stimme. Eine gute Vorbereitung und aktives Mitwirken sind unverzichtbar, um im Sinne aller Eigentümer zu handeln.


Fazit: Eigentum verpflichtet

Der Kauf einer Wohnung ist mehr als nur der Erwerb von Wohnraum – es ist eine Verpflichtung zur aktiven Teilnahme an der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer sollten bereits vor dem Kauf genau geprüft werden. Nutzen Sie die Jahresabrechnungen, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlusssammlung, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Denn nur so können Sie Konflikte vermeiden und den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern.

Wenn Sie Unterstützung bei der Hausverwaltung oder Fragen zu Ihren Pflichten als Wohnungseigentümer haben, bietet HMS.RealEstateManagement umfassende Lösungen. Ob Verwaltung, Instandhaltung oder Beratung – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot und erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen unter HMS.FM.

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Sonntag, 29. Dezember 2024

 

HMS.FM Hausmeisterservice Parkplatzbewirtschung

Knöllchen auf Supermarkt-Parkplätzen – Was ist erlaubt?

Ein Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz sorgt oft für Ärger. Diese werden meist von privaten Unternehmen ausgestellt, die die Parkraumbewirtschaftung übernehmen. Doch was ist bei solchen privaten Strafzetteln erlaubt, und welche Rechte haben Sie?


1. Sind private Strafzettel zulässig?

Supermärkte dürfen ihre Parkplätze privat bewirtschaften und Regeln aufstellen. Dazu gehört die Nutzung von Parkscheiben, Sensoren zur Parküberwachung oder Begrenzungen der erlaubten Parkdauer, Uhrzeiten usw. 

Parkverstöße werden als Vertragsstrafe geahndet, nicht nach der Straßenverkehrsordnung. Voraussetzung: Die Parkplatzregeln müssen klar und gut sichtbar ausgeschildert sein.


2. Welche Bedingungen müssen eingehalten werden?

Private Strafzettel sind nur wirksam, wenn die Bedingungen transparent sind:

  • Klare Schilder mit den Regeln für die Parkraumbewirtschaftung an Ein- und Ausfahrt.
  • Keine versteckten oder unverständlichen Klauseln.
  • Regeln müssen spätestens beim Abstellen des Fahrzeugs erkennbar sein.

3. Wie hoch dürfen private Knöllchen sein?

Die Kosten für Knöllchen auf Supermarkt-Parkplätzen müssen angemessen sein. Meist orientiert man sich an Bußgeldern im öffentlichen Raum (z. B. ab 25–30 Euro, dies variiert je nach Stadt). Überhöhte Forderungen können Sie anfechten. Es ist ratsam, sich mit dem zuständigen Parkraum-Überwachungsdienst in Verbindung zu setzen, noch am Tage des Ausstellungsdatums der Strafe.   Unser eigener Service - Parkraumbewirtschaftung durch HMS.FM - bietet auf den "Knöllchen" und auf den Informationsschildern stets diverse Kontaktmöglichkeiten an. Wir empfehlen Ihnen immer den schriftlichen Weg - z.B. per Email - so dass Sie einen Nachweis darüber haben, dass Sie sich gemeldet haben.


4. Was ist bei Abschleppen oder Parkkrallen zu beachten?

Wenn angekündigt, dürfen Fahrzeuge auf Supermarkt-Parkplätzen abgeschleppt oder mit Parkkrallen gesichert werden. Die Kosten hierfür müssen verhältnismäßig bleiben (laut BGH bis 175 Euro). Ein Abschleppen ist jedoch unverhältnismäßig, wenn das Auto einfach auf einen anderen Platz umgeparkt werden könnte.


5. Wer haftet – Fahrer oder Halter?

Für Parkverstöße auf Supermarkt-Parkplätzen haftet der Fahrer, nicht der Fahrzeughalter. Dieser muss den Fahrer nur in einem Gerichtsverfahren benennen, nicht vorab. Abschleppkosten können jedoch als Schadenersatz dem Halter in Rechnung gestellt werden.


6. Inkasso- und Mahngebühren – was gilt?

Ein Zettel am Scheibenwischer gilt nicht als offizieller Zugang. Gebühren für Inkasso oder Mahnung dürfen erst nach einem Erinnerungsschreiben fällig werden. Prüfen Sie solche Forderungen genau, insbesondere bei Mahngebühren für Knöllchen.


7. Kosten für die Halterermittlung

Die Kosten für die Halterermittlung auf privaten Parkplätzen dürfen nicht auf Sie abgewälzt werden. Diese dienen nur der Rechtsdurchsetzung und müssen von den Parkraumbetreibern selbst getragen werden.


8. Unterschiede zu öffentlichen Knöllchen

Im öffentlichen Raum dürfen Strafzettel nur von Ordnungsbehörden ausgestellt werden. Auf privaten Flächen wie Supermarkt-Parkplätzen dürfen dies auch private Firmen übernehmen, solange die Parkplatzregeln klar sind.


9. Verjährung von Vertragsstrafen

Private Vertragsstrafen verjähren erst nach drei Jahren – anders als Bußgelder, die nach drei Monaten verfallen. Die Frist beginnt am Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist.

Haben Sie Fragen zu diesem Themenbereich?  Wenden Sie sich gern direkt an unser Expertenteam über https://hms.fm 

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Donnerstag, 19. Dezember 2024

Vorsicht Falle: Darf der Vermieter nach einer Wohnungskündigung das Schloss austauschen?

HMS.FM Hausmeisterservice

Vorsicht Falle: Darf der Vermieter nach einer Wohnungskündigung das Schloss austauschen?

Der Gedanke liegt nahe: Nach einer wirksamen Kündigung des Mietverhältnisses will der Vermieter die Wohnung schnellstmöglich zurück. Doch Vorsicht! Das eigenmächtige Austauschen des Schlosses birgt erhebliche rechtliche Risiken.

Rechtlicher Rahmen: Besitzschutz und verbotene Eigenmacht

Im deutschen Mietrecht genießt der Mieter auch nach einer Kündigung Schutz vor verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB). Selbst wenn das Mietverhältnis beendet ist, darf der Vermieter den Zugang zur Wohnung nicht ohne gerichtliche Anordnung verwehren. Diese Grundsätze betonte das Oberlandesgericht Celle im Urteil vom 27. Juni 2017 (Az.: 2 U 63/17). Ein Vermieter, der das Schloss eigenmächtig austauscht, begeht eine verbotene Eigenmacht. Der Mieter hat dann Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes (§ 861 BGB) und kann sich gegebenenfalls sogar gewaltsam Zutritt verschaffen (§ 859 Abs. 1 BGB).

Ausnahmen: Sicherung des Vermieterpfandrechts

In seltenen Fällen ist ein Schlossaustausch zulässig – etwa zur Sicherung des Vermieterpfandrechts. Hierbei müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Bestehende Mietschulden und ein Vollstreckungstitel.
  2. Pfändbare Gegenstände in der Wohnung.
  3. Unmittelbare Gefahr der Entfernung dieser Gegenstände.

Eine eigenmächtige Sicherung ist nur in absoluten Ausnahmefällen verhältnismäßig (z. B. bei nicht erreichbaren Mietern ohne Interesse an der Wohnung).

Folgen eines unberechtigten Schlossaustauschs

Ein rechtswidriger Schlossaustausch kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Zivilrechtlich: Der Mieter kann Schadensersatz fordern, z. B. für Hotelkosten oder entgangenen Gewinn bei gewerblich genutzten Objekten.
  • Strafrechtlich: Der Vermieter macht sich unter Umständen wegen Hausfriedensbruchs strafbar (§ 123 StGB).
  • Mietrechtlich: Ab dem Zeitpunkt des unrechtmäßigen Schlossaustauschs entfällt das Recht des Vermieters auf Mietzahlungen oder Nutzungsentschädigungen.

Empfohlene Vorgehensweise: Gerichtliche Räumung

Statt eigenmächtig Schlösser auszutauschen, sollte der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Nach einem erfolgreichen Verfahren kann die Räumung durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen. Dieses Vorgehen schützt beide Parteien vor unnötigen rechtlichen Konflikten.

Schlüsselverlust: Wer trägt die Kosten?

Verliert ein Mieter den Wohnungsschlüssel, muss er die Kosten für den Schlossaustausch nur tragen, wenn der Verlust auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist. Bei Diebstahl oder Verlust im Ausland ist der Mieter häufig nicht haftbar.

Fazit

Vermieter sollten eigenmächtige Maßnahmen vermeiden und den rechtlichen Weg über das Gericht wählen. Ein Schlossaustausch ohne gerichtlichen Titel ist in der Regel rechtswidrig und kann teuer werden – für alle Beteiligten.


Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Da jeder Einzelfall individuell zu beurteilen ist, sollten Vermieter bei rechtlichen Fragestellungen oder Unsicherheiten stets fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, um potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren und eine rechtssichere Lösung zu gewährleisten.


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Mittwoch, 18. Dezember 2024

Nebenverdienst als Hausmeister (m/w/d) in Ludwigshafen

 

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Dienstag, 17. Dezember 2024

Höhere Bezahlung für Gebäudereiniger ab 2025: Was Sie wissen müssen

 

HMS.FM Hausmeisterservice

Höhere Bezahlung für Gebäudereiniger ab 2025: Was Sie wissen müssen

Ab Januar 2025 tritt ein neuer Tarifvertrag für Gebäudereinigung in Kraft, der stufenweise höhere Löhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche vorsieht. Davon betroffen sind auch viele Hausmeisterdienste, die aufgrund ihrer Tätigkeiten in den Bereich der Gebäudereinigung fallen. Kunden und Auftraggeber müssen sich auf eine Anpassung der Kosten einstellen, da die gesetzlichen Regelungen zu einer deutlichen Lohnerhöhung führen.

Wer ist betroffen?

Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit rund 700.000 Beschäftigten das größte Handwerk Deutschlands. Der neue Tarifvertrag betrifft alle Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung, darunter Reinigungskräfte, Hausmeisterdienste und Objektbetreuer. Ein Großteil der Hausmeisterservices führt klassische Reinigungsarbeiten wie Treppenhausreinigung, Winterdienst, Helferdienste im Bereich Gartenpflege, oder Müllentsorgung durch und fällt somit unter die tariflichen Vorschriften.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Lohngruppe 1: Der Branchenmindestlohn steigt von 13,50 Euro auf 14,25 Euro ab Januar 2025. Ab Januar 2026 folgt ein weiterer Anstieg auf 15 Euro.
  • Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): Der Lohn erhöht sich von 16,70 Euro auf 17,65 Euro (2025) und auf 18,40 Euro (2026).
  • Ausbildungsvergütung: Die Löhne für Auszubildende steigen auf 1.000 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten und 1.300 Euro im dritten Lehrjahr.

Warum die Regelungen für Hausmeisterdienste wichtig sind

Viele Auftraggeber unterschätzen, dass Hausmeisterservices gesetzlich in den Bereich der Gebäudereinigung eingeordnet werden, wenn der Großteil der Arbeiten aus Reinigungsleistungen besteht. Dies bedeutet: Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben Anspruch auf die tarifliche Bezahlung, einschließlich Lohnfortzahlung bei Krankheit und bezahltem Urlaub. Die Einhaltung der Tariflöhne ist Pflicht und wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht.

Werden die Vorgaben nicht erfüllt, drohen hohe Strafen: Auftraggeber, die vorsätzlich oder fahrlässig Verstöße tolerieren, riskieren Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Was bedeutet das für Auftraggeber und Kunden?

Für Kunden und Unternehmen, die Hausmeisterdienste oder Reinigungsservices in Anspruch nehmen, bedeutet der neue Tarifvertrag ab 2025 vor allem eines: höhere Kosten für die Services, die als "Gebäudereinigung" im weiteren Sinne klassifiziert werden können. Dienstleistungen wie Mülltonnendienst, Winterdienst,  und Außenanlagenpflege  sind nicht als Gebäudereinigung anzusehen, wenn ein Mitarbeiter allein NUR solche Dienste ausführt. Hier sollte man sich, um Probleme mit dem Zoll zu vermeiden, wirklich absichern und sicherstellen, dass man die Mitarbeiter gemäß der Vorschriften einsetzt...

Die Services werden also teurer, da Unternehmen die gestiegenen Personalkosten weitergeben müssen. Dennoch bringt die Anpassung Vorteile mit sich:

  • Qualifizierte Fachkräfte: Höhere Löhne motivieren die Mitarbeiter und sorgen für eine bessere Qualität der Dienstleistungen.
  • Rechtliche Sicherheit: Auftraggeber, die auf tarifkonforme Dienstleister setzen, vermeiden teure Abmahnungen und Bußgelder.
  • Transparente Kosten: Die Einhaltung des Tarifvertrags Gebäudereinigung sorgt für faire und nachvollziehbare Preisgestaltung.

HMS.FM: Professionelle Hausmeisterservices – jetzt rechtssicher planen

HMS.FM bietet Ihnen professionelle Facility Management- und Hausmeisterservices, die alle gesetzlichen Vorgaben und Tariflohnregelungen einhalten. Ob Winterdienst, Treppenhausreinigung, Grünanlagenpflege oder die Betreuung von Gewerbeimmobilien – bei uns erhalten Sie zuverlässige und hochwertige Dienstleistungen, ohne rechtliche Risiken.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gebäudereinigung gemäß den neuesten Standards
  • Hausmeisterdienste inklusive Objektbetreuung und Pflege
  • Winterdienst für private und gewerbliche Flächen
  • Grünanlagenpflege und Grauflächenreinigung
  • Facility Management für WEGs, Gewerbekunden und Investoren

Fazit: Jetzt auf tarifkonforme Dienstleister setzen

Mit dem neuen Tarifvertrag Gebäudereinigung 2025 wird die Einhaltung der gesetzlichen Lohnvorgaben Pflicht. Hausmeisterdienste und Gebäudereinigung fallen unter diese Regelung, was zu steigenden Kosten führen wird. Auftraggeber sollten darauf achten, ausschließlich auf professionelle Anbieter zu setzen, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Bei HMS.FM erhalten Sie rechtssichere Dienstleistungen und höchste Qualität – für Ihre Immobilien in Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigshafen und der gesamten Südpfalz.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein individuelles und unverbindliches Angebot: hms.fm.





Montag, 16. Dezember 2024

Neues Restmüll-Verbot ab Januar 2025: Was sich ändert und wie Sie vorbereitet sind

 

HMS.FM Hausmeisterservice

Ab Januar 2025 greift ein neues EU-Gesetz, das die Entsorgung von Textilmüll neu regelt. Für alle EU-Bürger bedeutet dies eine deutliche Veränderung im Umgang mit alten Textilien: Kleidungsstücke, Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge gehören dann nicht mehr in den Restmüll, sondern ausschließlich in Altkleidercontainer. Selbst beschädigte Textilien dürfen künftig nicht mehr in der grauen Tonne entsorgt werden. Was bedeutet das für Verbraucher und welche Auswirkungen hat diese Regelung auf den Alltag?

Warum das neue Gesetz wichtig ist

Medien wie die "Frankfurter Rundschau" berichten, dass Textilmüll künftig recycelt oder weiterverwendet werden soll, anstatt verbrannt oder deponiert zu werden. Die Bekleidungsindustrie ist laut Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein erheblicher Klimafaktor. Sie verursacht weltweit mehr Treibhausgasemissionen als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen. Die neuen Entsorgungsvorgaben sollen diesen ökologischen Fußabdruck reduzieren, indem die Wiederverwertung von Textilien stärker in den Fokus rückt.

Herausforderungen beim Recycling von Textilien

Deutschland ist mit seinem etablierten Altkleidersammelsystem grundsätzlich gut vorbereitet. Doch es gibt Hindernisse, wie Heldt betont: Fast-Fashion-Trends und der hohe Anteil synthetischer Fasern wie Polyester stellen große Herausforderungen für das Recycling dar. Insbesondere Mischgewebe aus Natur- und Chemiefasern sind schwer zu trennen, wodurch die Wiederverwertung oft scheitert. Trotz vielversprechender technischer Entwicklungen ist Polyester weiterhin ein Problemstoff, der häufig verbrannt werden muss.

Was passiert, wenn Textilien im Restmüll landen?

Die neuen Regeln bringen auch Konsequenzen für Verbraucher mit sich. Wird die Biotonne oder der Restmüll mit Textilien befüllt, könnte die Müllabfuhr die Entleerung verweigern. Das bedeutet: Textilmüll, der falsch entsorgt wurde, bleibt stehen und muss korrekt sortiert werden. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Verbraucher schon jetzt ihre Entsorgungsgewohnheiten anpassen und sich über die nächstgelegenen Altkleidercontainer informieren.

Wie HMS.FM dabei unterstützen kann

Das neue Gesetz stellt nicht nur Haushalte, sondern auch Wohnanlagen und Gewerbeimmobilien vor neue Herausforderungen. Professionelle Hausmeisterservices wie die von HMS.FM bieten Unterstützung, um die korrekte Mülltrennung in Gemeinschaftsimmobilien zu gewährleisten. Unser erfahrenes Team unterstützt Wohnungsverwaltungen, Unternehmen und Privatkunden mit einem umfassenden Facility Management, das auch die Müllentsorgung effizient organisiert.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Aufstellung von Recyclingstationen: Wir richten gut gekennzeichnete Sammelstellen ein, um eine korrekte Mülltrennung zu erleichtern.
  • Information und Beratung: Unsere Experten informieren Mieter und Eigentümer über die neuen Regelungen und helfen, rechtliche Vorgaben einzuhalten.
  • Regelmäßige Müllentsorgung: Wir koordinieren die pünktliche und ordnungsgemäße Abholung von Altkleidern, Sperrmüll und Restabfall.
  • Gründliche Reinigung und Pflege: Für ein gepflegtes Umfeld kümmern wir uns um die Grauflächenreinigung, Gehwegreinigung und Müllbehälterpflege.

Tipps für eine reibungslose Umstellung

  1. Achten Sie auf korrekte Mülltrennung: Informieren Sie sich, welche Textilien in die Altkleidercontainer gehören und welche nicht.
  2. Nutzen Sie lokale Sammelstellen: Viele Städte bieten Sammelcontainer oder Wertstoffhöfe für Textilien an.
  3. Vermeiden Sie Fehlwürfe: Auch scheinbar kleine Mengen an Kunststofffasern können das Recycling behindern.
  4. Holen Sie sich Unterstützung: Wenn Sie in einer Wohnanlage leben, sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung über die Einrichtung von Recyclingstationen. HMS.FM steht Ihnen hier als zuverlässiger Partner zur Seite.

Fazit: Nachhaltigkeit beginnt bei der richtigen Entsorgung

Das Restmüll-Verbot ab 2025 ist ein wichtiger Schritt zu mehr Nachhaltigkeit im Alltag. Mit der korrekten Entsorgung von Textilien können Verbraucher nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch aktiv zum Umweltschutz beitragen. Ein professioneller Hausmeisterservice wie HMS.FM hilft Ihnen, die neuen Anforderungen stressfrei und effektiv umzusetzen.

Jetzt anfragen! Besuchen Sie unsere Webseite unter hms.fm und erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Services für nachhaltiges Facility Management.

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Samstag, 7. Dezember 2024

WICHTIG: NEUE BIO-TONNEN REGELN ab 2025

HMS.FM Hausmeisterservice

Neues Gesetz für die Biotonne ab 2025: Strengere Regeln und Bußgelder

Ab 2025 treten neue Regelungen für die Nutzung der Biotonne in Kraft, die sowohl Eigentümer als auch Mieter betreffen. Wer Müll falsch trennt, muss künftig mit Bußgeldern rechnen. Was genau ändert sich, und worauf müssen Sie achten?

Hintergrund des neuen Gesetzes

Die neue „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“ bringt entscheidende Änderungen an der Bioabfallverordnung aus dem Jahr 2022 mit sich. Ziel ist es, die Mülltrennung zu optimieren und insbesondere die Fremdstoffbelastung im Biomüll zu verringern. Die neuen Vorschriften, die ab Mai 2025 gelten, betreffen vor allem Haushalte, deren Bioabfälle von kommunalen Entsorgungsbetrieben abgeholt werden.

Was gehört in die Biotonne?

In Deutschland wird Müll seit Jahrzehnten getrennt. Dennoch landen immer wieder falsche Materialien in der Biotonne. Zulässig sind ausschließlich biologisch abbaubare Abfälle wie:

  • Lebensmittelreste
  • Obst- und Gemüsereste
  • Kaffeesatz, Teebeutel und Kaffeefilter
  • Küchenpapier
  • Blumen und Laub
  • Rasenschnitt und Schnittgut von Sträuchern

Viele Kommunen bieten spezielle Säcke für größere Mengen an Gartenabfällen an. Besonders in Mehrfamilienhäusern ist es sinnvoll, diese zu nutzen, um Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden.

Warum ein neues Gesetz?

Bioabfälle können zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Industriell entstehen aus einer Tonne Biomüll etwa 500 kg Kompost. Dieser Prozess wird jedoch erheblich erschwert, wenn sogenannte „Störstoffe“ wie Plastik, Glas oder Metall in der Biotonne landen. Eine bundesweite Untersuchung ergab eine durchschnittliche Fremdstoffquote von 4,6 Prozent, was einem Verlust von 92.000 Tonnen Kompost entspricht.

Besonders problematisch ist Plastik, da bei der Zerkleinerung Mikroplastik entsteht, das die Umwelt belastet. Um diesem Problem entgegenzuwirken, schreibt das neue Gesetz ab 2025 vor, dass der Fremdstoffanteil im Biomüll maximal 1,0 Prozent betragen darf.

Konsequenzen für Entsorgungsbetriebe und Bürger

Die neuen Vorschriften verpflichten Entsorgungsbetriebe und Kommunen, die Fremdstoffquote einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, wird die Mülltrennung künftig stärker kontrolliert. Bereits 2024 führten viele Kommunen stichprobenartige Kontrollen durch, bei denen bisher Verwarnungen ausgesprochen wurden.

Ab 2025 wird es ernst: Werden Fremdstoffe bei der Abholung entdeckt, kann die Tonne stehen gelassen werden. Die Entsorgung erfolgt erst, wenn der Müll korrekt getrennt wurde – eine unangenehme Aufgabe für die Betroffenen. Zusätzlich setzen viele Abholfahrzeuge auf moderne Technik, wie Sensoren zur Erkennung von Metallen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Fazit: Mülltrennung wird zur Gemeinschaftsaufgabe

Das neue Gesetz zur Biotonne verfolgt das Ziel, die Umweltbelastung zu minimieren und die Qualität des Komposts zu sichern. Für Haushalte bedeutet dies, noch sorgfältiger auf die richtige Mülltrennung zu achten. Um Ärger und Bußgelder zu vermeiden, sollten alle Bewohner informiert und sensibilisiert werden. So wird Mülltrennung zur Verantwortung, die jeder in der Gemeinschaft tragen sollte.


Donnerstag, 5. Dezember 2024

Immobilienverwaltung HMS.RealEstateManagement

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Professionelle Immobilienverwaltung mit HMS.RealEstateManagement

Immobilien zu besitzen, bedeutet Verantwortung – für den Werterhalt, die Pflege und die Zufriedenheit aller Beteiligten. Ob Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), private Investoren oder Unternehmen: Professionelle Immobilienverwaltung ist der Schlüssel, um Ihre Immobilien effizient zu betreuen und langfristig im Wert zu steigern. Genau hier setzt HMS.Real Estate Management, ein Service von HMS.FM, an. Mit unserer jahrzehntelangen Expertise im Facility Management und der Immobilienverwaltung bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf die Bedürfnisse unserer Klienten abgestimmt sind.


Warum HMS.RealEstateManagement wählen?

Die Verwaltung von Immobilien ist mehr als nur ein technischer Prozess – sie erfordert Weitsicht, Fachwissen und ein Verständnis für die individuellen Herausforderungen, die jede Immobilie mit sich bringt. HMS.RealEstateManagement steht für:

  • Transparenz und Vertrauen: Sie haben jederzeit Einblick in alle Abläufe.
  • Erfahrung und Expertise: Jahrzehntelange Erfahrung in der Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  • Individuelle Lösungen: Jedes Servicepaket wird nach Ihren Anforderungen entwickelt.
  • Rundum-Sorglos-Service: Von der Mietverwaltung bis zur technischen Instandhaltung kümmern wir uns um alle Details.

Unsere Services im Überblick

1. Mietverwaltung

Unsere Mietverwaltung sorgt für einen reibungslosen Ablauf zwischen Vermieter und Mieter. Sie umfasst:

  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Organisation von Wohnungsübergaben und -abnahmen
  • Verwaltung von Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen
  • Konfliktmanagement bei Mietstreitigkeiten

2. Technische Verwaltung

Wir halten Ihre Immobilie technisch auf dem neuesten Stand:

  • Überwachung von Wartungsarbeiten und Reparaturen
  • Koordination von Handwerkern und Dienstleistern
  • Regelmäßige Inspektionen und Qualitätskontrollen
  • Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen

3. Kaufmännische Verwaltung

Die finanzielle Planung und Steuerung ist zentral für den Erfolg Ihrer Immobilie:

  • Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Verwaltung von Betriebskosten und Rücklagen
  • Optimierung von Mietrenditen und Budgetsteuerung

4. WEG-Verwaltung

WEGs profitieren von unserer umfassenden Betreuung:

  • Durchführung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Rücklagen
  • Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
  • Instandhaltung gemeinschaftlicher Anlagen

5. Verwaltung von Gewerbeimmobilien

Für Unternehmen und Investoren bieten wir spezialisierte Lösungen:

  • Betreuung von Gewerbeflächen und Mietverträgen
  • Optimierung von Betriebskosten und technischen Anlagen
  • Beratung zu rechtlichen und finanziellen Aspekten

Herausragende Vorteile mit HMS.FM

Unsere Immobilienverwaltung bietet Ihnen nicht nur die Sicherheit, dass Ihre Immobilien professionell betreut werden, sondern auch zahlreiche Vorteile:

  • Maximierung des Immobilienwertes: Durch regelmäßige Pflege und optimierte Prozesse steigern wir den Wert Ihrer Immobilien langfristig.
  • Sorgenfreier Alltag: Wir übernehmen alle administrativen, technischen und finanziellen Aufgaben.
  • Zufriedene Mieter: Professionelle Verwaltung führt zu einer höheren Mieterzufriedenheit und geringeren Leerständen.
  • Maßgeschneiderte Servicepakete: Jede Immobilie ist einzigartig – unsere Leistungen passen wir individuell an.

HMS.RealEstateManagement: Für Eigentümer, WEGs und Investoren

Unser Service richtet sich an:

  • Eigentümergemeinschaften (WEGs): Wir kümmern uns um die Pflege, Instandhaltung und Verwaltung gemeinschaftlicher Flächen.
  • Private Investoren: Maximieren Sie Ihre Rendite durch eine professionelle Betreuung Ihrer Mietobjekte.
  • Unternehmen und Gewerbetreibende: Profitieren Sie von spezialisierten Dienstleistungen für Gewerbeimmobilien.

Kontaktieren Sie uns für Ihr unverbindliches Angebot

Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache. Mit HMS.RealEstateManagement setzen Sie auf ein erfahrenes Team, das sich mit höchster Professionalität um Ihre Immobilien kümmert. Unser Ziel ist es, Ihre Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern: Besuchen Sie uns auf HMS.FM und erfahren Sie, wie wir Ihre Immobilien effektiv und nachhaltig verwalten können.


Ihr Partner für Immobilienverwaltung auf höchstem Niveau

Die Verwaltung Ihrer Immobilien ist bei HMS.RealEstateManagement in den besten Händen. Wir kombinieren jahrelange Erfahrung mit modernen Ansätzen, um Ihnen einen umfassenden Service zu bieten. Lassen Sie uns gemeinsam den Wert Ihrer Immobilien sichern und ausbauen – kontaktieren Sie uns noch heute!

 

Kommt das große Schnee-Chaos?

 

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Das große Schnee-Chaos?

Zum 5.12.24 berichten viele Medien vom bevorstehenden Schnee-Chaos in Deutschland und anderen Ländern. Bist du vorbereitet, falls Strom und Heizung ausfallen?

Deine Schnee-Checkliste: Das solltest du diese Woche erledigen

In einigen Teilen Deutschlands wird für die kommende Woche starker Schneefall vorhergesagt. Bist du schon vorbereitet? Falls Strom und Heizung ausfallen sollten, ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu treffen. 

Hier erfährst du, wie du dein Zuhause und deine Familie schützen kannst.

1. Hast du Streusalz und eine Schneeschaufel?

Streusalz und eine gute Schneeschaufel gehören zur Grundausstattung. Mit Streusalz kannst du Eingänge, Gehwege und Zufahrten eisfrei halten und so das Risiko von Stürzen minimieren. Am besten streust du das Salz schon vor dem ersten Schnee, damit sich der Schnee weniger festsetzt und das Räumen leichter wird.

Fehlt dir noch eine Schneeschaufel? Dann besorge dir schnell eine, bevor sie bei starkem Schneefall vergriffen ist. Damit bist du für den Winter bestens gerüstet.

2. Lebensmittelvorrat aufstocken

Sorge dafür, dass du genügend Lebensmittel und Trinkwasser im Haus hast. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt Vorräte für mindestens zehn Tage. Achte auf haltbare Lebensmittel wie Konserven, Trockenwaren und Wasser. So bist du auch bei schlechtem Wetter gut versorgt.

3. Erste-Hilfe-Set überprüfen

Dein Erste-Hilfe-Kasten sollte gut gefüllt und griffbereit sein. Denk an Verbandsmaterial, Desinfektionsmittel und andere wichtige Utensilien. Im Winter kann es schwieriger sein, schnelle medizinische Hilfe zu bekommen, daher ist Vorbereitung entscheidend. Hier findest du einen interessanten Artikel mit Video zum Thema ERSTE HILFE IN ÜBERLEBENSSITUATIONEN

4. Schütze dein Zuhause vor Frost und Schnee

  • Wasserrohre entleeren: Dreh Außenleitungen ab und lasse Wasser aus den Rohren abfließen, um Frostschäden zu vermeiden. Gefrorene Rohre können platzen und teure Reparaturen nach sich ziehen.
  • Dach sichern: Kontrolliere Ziegel, Antennen und andere Teile deines Dachs. Starke Winde und Schneelasten können Schäden verursachen. Stabilisiere lose Dachziegel und überprüfe, ob Kaminabdeckungen und Satellitenschüsseln fest sitzen.
  • Heizung checken: Teste, ob deine Heizung einwandfrei funktioniert. Wenn du einen Kamin oder Kachelofen hast, sorge für ausreichend Brennholz. Zusätzliche Decken und warme Kleidung helfen ebenfalls, falls die Heizung ausfallen sollte.

5. Sei auf Stromausfälle vorbereitet

Schneestürme können zu Stromausfällen führen. Halte Taschenlampen, Kerzen und Streichhölzer bereit. Falls du ein Notstromaggregat besitzt, überprüfe rechtzeitig, ob es funktioniert. Batteriebetriebene Geräte wie Radios oder Powerbanks sind ebenfalls nützlich, um informiert zu bleiben.

Hier ein Artikel zum Thema NOTBELEUCHTUNG bei STROMAUSFALL

Hier ein wichtiger Artikel zum Thema HEIZUNGSAUSFALL

6. Dein Auto sicher abstellen

Wenn du eine Garage hast, parke dein Auto dort. Ansonsten suche einen Platz mit ausreichend Abstand zu Häusern und Bäumen, um Schäden durch Schnee oder herabfallende Äste zu vermeiden. Winterreifen sind Pflicht – überprüfe, ob sie noch in gutem Zustand sind.

7. Schneewarnungen ernst nehmen

Achte auf die Warnungen der Wetterdienste und reagiere rechtzeitig. Sie geben dir wichtige Informationen, wie du dich und deine Familie schützen kannst. Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Mit guter Vorbereitung durch den Winter

Wenn du diese Tipps umsetzt, bist du bestens auf die kalten Tage vorbereitet. Reagiere frühzeitig, schütze dein Zuhause und genieße den Winter ohne böse Überraschungen. Mit einer guten Planung kannst du die verschneite Landschaft in Ruhe genießen, während du und deine Familie sicher seid. ❄️



Dienstag, 3. Dezember 2024

HMS.Retail – Maßgeschneiderte Services für den Einzelhandel

 

HMS.FM Hausmeisterservice Retail Services
HMS.Retail – Maßgeschneiderte Services für den Einzelhandel

Der Einzelhandel steht vor vielfältigen Herausforderungen: von der Pflege der Außenanlagen über die Organisation im Laden bis hin zur Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter. HMS.FM hat mit HMS.Retail ein Service-Bündel entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse von Supermärkten, Baumärkten, Drogerien und anderen Gewerbebetrieben abgestimmt ist. Unser Ziel: Sie bei Ihrem Tagesgeschäft zu entlasten und dafür zu sorgen, dass Ihre Flächen stets in einwandfreiem Zustand sind.

Mit einem breiten Spektrum an Leistungen wie Grünanlagenpflege, Grauanlagenpflege, Winterdienst, Parking Control, Regalservice, Inventurservice und Sicherheitsdienst bietet HMS.Retail alles, was für einen reibungslosen Betrieb und zufriedene Kunden notwendig ist. Zudem erstellen wir individuelle Servicepakete, die exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.


HMS.Retail – Alles aus einer Hand

Unser Angebot vereint zahlreiche Leistungen, die auf die besonderen Anforderungen des Einzelhandels zugeschnitten sind:

Grün- und Grauanlagenpflege

Ein gepflegtes Erscheinungsbild beginnt bei der Außenanlage. Mit unserer Grünanlagenpflege Supermarkt, Baumarkt oder Drogerie sorgen wir für einen einladenden ersten Eindruck. Unsere Leistungen umfassen:

  • Rasenmähen, Hecken schneiden, Laubbeseitigung, Unkrautbeseitigung
  • Reinigung von Grauanlagen, wie Parkplätze und Gehwege
  • Parkplatzreinigung Einzelhandel, um Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten

Winterdienst

Gerade in der kalten Jahreszeit ist ein zuverlässiger Winterdienst für Gewerbeflächen unverzichtbar. Unsere Winterdienstleistungen umfassen:

  • Schneeräumung auf Gehwegen und Zufahrten
  • Streudienst auf Parkplätzen von Supermärkten und Baumärkten
  • Regelmäßige Kontrolle, um Schnee- und Eisfreiheit zu garantieren

Parking Control – Effiziente Parkplatzbewirtschaftung

Die Parkraumbewirtschaftung Supermärkte und anderer Gewerbeflächen ist ein wichtiger Bestandteil eines organisierten Betriebs. Wir bieten:

  • Parking Control Drogeriemärkte und Baumärkte
  • Überwachung der Parkflächen und Einhaltung der Parkdauer
  • Zutrittskontrollen Gewerbebetriebe

Regalservice

Ein gut organisierter Laden ist die Basis für zufriedene Kunden. Unser Regalservice Supermarkt unterstützt Sie bei:

  • Warenverräumung FIFO (First In – First Out)
  • MHD-Kontrolle Einzelhandel, um Frische zu gewährleisten
  • Produktplatzierung Baumarkt, um den Verkauf zu fördern

Inventurservice

Unser Inventurservice Einzelhandel nimmt Ihnen die aufwändige Bestandskontrolle ab. Unsere Leistungen umfassen:

  • Sortenreine Inventur und Bestandsaufnahmen
  • Unterstützung bei Schadensfall-Inventuren
  • Zusammenarbeit mit der Marktleitung, einschließlich Ladenkontrollgang

Sicherheitsdienst

Mit unserem Sicherheitsdienst Supermarkt und anderen Gewerbebetrieben bieten wir umfassenden Schutz. Dazu gehören:

  • Objektschutz Baumärkte und Werkschutz
  • Ladendetektiv Drogeriemarkt und Einzelhandel
  • Empfangsdienst Gewerbe, Einlasskontrollen und Veranstaltungsservice

Warum HMS.Retail wählen?

  • Maßgeschneiderte Pakete: Jedes Unternehmen hat andere Anforderungen. Wir erstellen individuelle Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
  • Erfahrung und Zuverlässigkeit: Mit über 20 Jahren Erfahrung im Facility Management stehen wir für höchste Qualität und Verlässlichkeit.
  • Flexibilität: Unser Team passt sich flexibel an Ihre Wünsche an, egal ob es um Winterdienst Baumarkt, Regalservice Supermarkt oder Parkplatzkontrolle Gewerbe geht.
  • Ein Ansprechpartner für alles: HMS.Retail vereint alle wichtigen Dienstleistungen, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Jetzt Kontakt aufnehmen und profitieren

Möchten Sie mehr über HMS.Retail erfahren oder ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen erhalten? Kontaktieren Sie uns noch heute! Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihren Betrieb.

HMS.Retail – Ihr Partner für den Einzelhandel.

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